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Allgemeine Geschäftsbedingungen der M. R. Schneider GmbH

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Unsere Produkte werden individuell hergestellt und sind nur für den gewerblichen Bereich bestimmt.

1.2 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt es gleich, wenn wir zu den Bedingungen des Angebotes die Lieferung kurzfristig vornehmen.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Farben, Filme, Maße, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Gewichtsangaben sind Circa-Angaben. Geringfügige Über- oder Unterfüllungen von 10 % sind technisch bedingt und zulässig.

2.3 Unsere Angebote verstehen sich inklusive Verpackung, Druckkosten und Versand innerhalb Deutschlands, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Klischeekosten werden separatausgewiesen.

2.4 Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder entstehen Zweifel hieran oder verstößt der Käufer nicht unerheblich gegen seine Vertragspflichten, so können wir vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurücktreten, es sei denn, der Käufer leistet eine angemessene Vorauszahlung.

3. Muster

3.1 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden.

3.2 Sofern der Käufer aufgrund unserer Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor.

4. Zeichnungen, Filme, Klischees

4.1 Zeichnungen, Daten, Filme, Klischees für Sonderanfertigungen aller Art bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskosten beteiligt bzw. diese voll getragen hat. Die, aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen, gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum.

4.2 Zeichnungen, Daten, Filme, Klischees etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben für den Kunden für den Zeitraum von fünf Jahren ab Ablieferung des Auftrages geschützt und werden in diesem Zeitraum nicht weiterverwendet.

4.3 Zeichnungen, Daten, Filme und Klischees werden fünf Jahre, von der Rechnungsstellung des Auftrages an gerechnet, bei uns aufbewahrt. Digitale Daten werden nach 12 Monaten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, gelöscht.

5. Korrekturabzüge, Druck

5.1 . Der Käufer hat den ihm übermittelten Korrekturabzug unverzüglich zu prüfen und zu genehmigen. Korrekturabzüge sind nur verbindlich für Schrift und Gestaltung, nicht für die Farbe, es sei denn, es wird etwas anderes schriftlich bestätigt.

5.2 Wir arbeiten im Flexodruck. Passerdifferenzen sind aus technischen Gründen nicht zu vermeiden und werden vom Käufer als vertragsgemäße Leistung anerkannt.

5.3. Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig.

6. Preise

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage, vom Datum des Angebotes an gerechnet, gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung, sofern eine solche verschickt wurde, angeführten Preise.

6.2 Die Preise verstehen sich netto frei Haus innerhalb Deutschlands zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

6.3 Im Übrigen gilt Ziffer 2.3 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.4 In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit uns zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen.

6.5 Wir sind berechtigt, produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Mindermengen von 10 % zu liefern und entsprechend zu berechnen. Mehr- oder Mindermengen sind technisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Liefer- und Leistungszeit

7.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Fixtermine werden nicht vereinbart.

 7.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Maschinenschaden, höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

7.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens jedoch 10 % des Netto- Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

8. Gefahrübergang

8.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur beim Anlieferer (Post, Bahn, Spediteur usw.) geltend gemacht werden.

8.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dem Käufer steht frei, uns eine Spedition zu benennen. Sofern keine Spedition für den Transport vom Käufer bestimmt wird, sind wir berechtigt, den für uns tätigen Spediteur zu beauftragen. Sollten die Frachtkosten unseres Spediteurs höher sein als bei anderen Spediteurunternehmen, so hat der Käufer diese zu tragen.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Unsere Waren sind zum Teil verderblich. Es wird ausschließlich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen.  Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung.

9.2 Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist greift nicht ein, wenn wir berechtigt sind, unseren Lieferanten in Regress zu nehmen.

9.3 Mängelrügen sind 10 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Im Falle berechtigter Beanstandungen sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Beanstandungen muss der Käufer mindestens 10 % der Ware aus der beanstandeten Lieferung uns vorlegen. Die mangelfreie Ware wird von uns unverzüglich auf unsere Kosten an den Käufer ausgeliefert. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.4 Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte.

9.5 Für Sachschäden, die aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits aufgetreten sind, ist unsere Haftung auf Geldersatz von bis zu 30 % des Netto-Rechnungsbetrages dieses Auftrages begrenzt. Wird vom Käufer der Nachweis geführt, dass diese Haftungsbegrenzung im Einzelfall grob unbillig ist, so haften wir bis maximal zum vollen Netto-Rechnungsbetrages dieses Auftrages. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Zahlungen

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar.

10.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

10.3 Der Käufer ist bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen.

10.4 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe der marktüblichen Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berechnen.

10.5 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld des Käufers zur Zahlung fällig, auch wenn wir Schecks angenommen haben.

10.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Abtretungen von Forderungen des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

11. Impressum

11.1 Auf den von uns hergestellten Erzeugnissen können wir in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen.

11.2 Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Käufern und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Neuenbürg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

11.5 Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner Daten in unserer EDV-Anlage und zur Nutzung der Daten für die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung 

Stand Januar 2024

M. R. Schneider GmbH - Verpackung und Druck
Daimlerstraße 21
75305 Neuenbürg

Tel. 0049 7082/4145800
Fax 0049 7082/4145808

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